Stand: 14. Juni 2026
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Xumare (nachfolgend "Veranstalter") und den Teilnehmenden von Workshops und Seminaren (nachfolgend "Teilnehmer"). Es gelten ausschließlich diese AGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
A.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Workshops, Seminaren und Trainings, die über die Website xumare.info oder auf anderem Wege mit dem Veranstalter geschlossen werden.
A.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Eine Anmeldung des Teilnehmers stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
A.3 Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
B.1 Der Veranstalter erbringt die in der jeweiligen Workshop-Beschreibung genannten Leistungen. Dazu gehören die Durchführung des Trainingstages, die Bereitstellung von Unterlagen sowie die im Programm beschriebene Verpflegung.
B.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Trainer zu wechseln, sofern die fachliche Qualität der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
B.3 Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
C.1 Die Anmeldung erfolgt in Textform (E-Mail, Kontaktformular). Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
C.2 Die Teilnahmegebühr ist in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen. Sie ist nach Eingang der Anmeldebestätigung innerhalb von 14 Tagen fällig, spätestens jedoch 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
C.3 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet.
D.1 Stornierungen durch den Teilnehmer sind in Textform an [email protected] zu richten. Maßgeblich ist der Eingang beim Veranstalter.
D.2 Bei Stornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Bei Stornierung zwischen 20 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Gebühr erstattet. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen entfällt der Erstattungsanspruch.
D.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Benennung ist in Textform mitzuteilen. Der Ersatzteilnehmer tritt in alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Teilnehmers ein.
E.1 Alle Schulungsunterlagen, Präsentationen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
E.2 Ton- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung sind ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten untersagt.
F.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
F.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
F.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die Teilnehmer in die Veranstaltungsräumlichkeiten mitbringen.
G.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
G.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.